Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Das Aufeinandertreffen von Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht

Ein spezieller Charakterzug des ungarischen Rechtssystems ist es, dass die Führungskräfte (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) ihre Position entweder im Arbeitsverhältnis (als leitende Angestellte) oder im Auftragsverhältnis einnehmen können.

Gleichzeitig mit der Ernennung eines leitenden Angestellten und seiner Eintragung ins Handelsregister muss darüber eine Entscheidung gefällt werden, im Rahmen welches Rechtsverhältnisses er/sie diese Position einnimmt. Mit Hinsicht auf den Fakt, dass die gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekte miteinander eng verbunden sind, zahlt sich aus diesen Bereich in einer Hand zu halten, damit ein dem Konzept in Allem übereinstimmenden Dokument angefertigt werden kann.

Wir beraten Sie und wirken an folgenden Angelegenheiten mit:

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der gesellschaftsrechtlichen Ernennung eines leitenden Angestellten und der Anfertigung seines/ihres Arbeitsvertrags / Auftragsvertrages;

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der Anfertigung eines Wettbewerbsverbotsvereinbarung;

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dem Rückruf eines leitenden Angestellten, der Beendigung seines Arbeitsvertrags / Auftragsvertrags

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der rechtlichen Unterstützung der endgültigen Verrechnung mit dem leitenden Angestellten.

Wir stehen Ihnen bei Fragen und Problemen stets zur Seite!