Das Aufeinandertreffen von Arbeitsrecht und Datenschutz

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzregelung in der Europäischen Union, die GDPR. Die Neuregelung soll diese bei der Suche-und Auswahl der Arbeitskräfte, bei den Vorstellungsgesprächen, bei den Verträgen mit den Firmen, die sich mit Headhunting, Beratung und Arbeitskräfteleihe beschäftigen verwandt werden. Dasselbe gilt für die Speicherung von persönlichen Daten und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder z. B. für die Weiterleitung von Daten im Falle von ausgegliederter Lohnabrechnung.

Im Bereich des Arbeitsrechts stehen wir den Arbeitgebern mit Rat und Tat beiseite:

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in der Erarbeitung der GDPR kompatiblen Vorgängen;

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in der Sicherstellung der GDPR Kompatibilität von internen Regelungen und der arbeitsrechtlichen Dokumente;

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in den Fragen, die mit der Datenverarbeitung und Datenerfassung / Datenschutz der Arbeitnehmer zusammenhängen.

Wir stehen Ihnen bei Fragen und Problemen stets zur Seite!