Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrechtsstreitigkeiten

Wir setzen uns für die friedliche und effiziente Einigung ein, so bevorzugen wir die alternativen Streitigkeitsverfahren (ADR) aber natürlich kommen einige Fälle vor, wo der Rechtsstreit eskaliert und die Parteien sich vor Gericht finden oder ein Behördenverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet wird. In diesen Fällen beraten wir unsere Klienten, vertreten wir Sie vor Gericht bzw. bei den Behörden.

Wir vertreten Sie:

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in Prozessverfahren vor Arbeitsgerichten, die mit der rechtwidrigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, nicht bezahlten Arbeitslohns oder Bonusanspruchs zusammenhängen;

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in Fällen, die im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt werden können, wie z.B. von der Gewerkschaft oder Betriebsrat wegen der Verletzung ihrer Informations-und Konsultationsrechte vor dem Arbeitsgericht eingeleitet werden;

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in Behördenkontrollen und Verfahren hinsichtlich Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes;

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in Verfahren, die von der Gleichstellungsbehörde eingeleitet wird;

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in Mediations-und Schlichtungsverhandlungen.

Wir stehen Ihnen bei Fragen und Problemen stets zur Seite!