Arbeitsrecht für leitende Angestellte

Wenn der Führungskraft (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angestellt wird, bzw. wenn der Arbeitnehmer eine führende oder streng vertrauliche Position einnimmt (z.B. Firmenleiter, Hauptabteilungsleiter für Finanzen, HR Direktor, Marketing Direktor u.s.w. ) und er/sie den gesetzlichen Bedingungen entspricht, dann sollen in seinem/ihrem Fall die schon im Laufe der Begründung seines Arbeitsverhältnisses speziellen Rechtsvorschriften für leitende Angestellte angewandt werden.

Da der Arbeitsvertrag eines leitenden Angestellten von den Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches an vielen Stellen sogar zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen kann, zahlt sich aus, wenn der leitende Angestellte den Entwurf des Arbeitsvertrags mit seinem eigenen Arbeitsrechtler noch vor der Unterzeichnung begutachten lässt.

Zur Gestaltung der Bedingungen einer Vereinbarung über Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag, bzw. darüber wie man aus dieser Gebundenheit entlassen werden kann, ist es ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen.

Das Entgelt eines leitenden Angestellten beinhaltet über das Gehalt hinausgehend generell die Möglichkeit des Bonus oder einer Prämie. Die meisten kennen nicht einmal den Unterschied zwischen den beiden und wissen nicht, worauf man bei der Erfüllung der Aufgabe achten soll, obwohl es nicht egal ist, ob im Falle einer nicht erfolgten Auszahlung der Anspruch des Arbeitnehmers vor Gericht ausgezwungen werden kann.

Die Arbeit eines leitenden Arbeitnehmers bedarf gesteigerter Fachkenntnisse und Aufmerksamkeit. Ihre Verantwortung ist demgemäß viel größer. Ein eventueller Fehler fällt schwerer in Gewicht und kann zu erheblichen Schäden führen, deshalb ist das Maß der Verantwortung des Arbeitnehmers höher gestellt. Wenn eine Rechenschaftsziehung von der Seite des Arbeitgebers bedroht, ist es ratsam die Hilfe eines Arbeitsrechtlers in Anspruch zu nehmen um die Risiken zu minimalisieren.

Wir stehen dem leitenden Angestellten mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es um die Gründung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, ferner versehen wir im Falle der Abrechnung oder eines Rechtsstreits die Rechtsvertretung des leitenden Arbeitnehmers vor Gericht, Behörden oder gegenüber dem Arbeitgeber.

Wir stehen Ihnen bei Fragen und Problemen stets zur Seite!