Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Es zahlt sich aus, schon in den Entscheidungsprozess einen Arbeitsrechtler einzubinden damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch arbeitsrechtlich begründet und gut vorbereitet wird, mit besonderer Hinsicht auf die Auflösungsverbote- und Beschränkungen, bzw. die speziellen Vorschriften im Falle von leitenden Angestellten, befristetem Arbeitsverhältnis oder Arbeitskraftleihe.

Das Ziel ist es in jedem Fall die Entscheidung des Arbeitgebers rechtlich zu unterstützen, die Arbeitgeber zu entlasten z.B. mit der Teilnahme unserer Rechtsanwälte an Besprechungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder mit der Minimalisierung der Risiken eines arbeitsrechtlichen Rechtsstreites.

Die Beratung und Urkundenaufsetzung breiten sich auf folgende Gebiete aus:

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Stellungnahme und/oder Aufsetzung von Dokumenten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit ordentlicher, fristloser Kündigung oder im Einvernehmen der Parteien.

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Bei Bedarf nehmen wir persönlich an arbeitsrechtlichen Besprechungen teil.

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Im Falle der Massenentlassung beraten wir Sie, setzen wir die nötigen Dokumente auf, bei Bedarf führen wir die Verhandlungen mit dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft.

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Wir wirken an der Reorganisation der Firma mit, einschließlich der Modifizierung der Arbeitsverträge oder der Arbeitskreisbeschreibungen, der Umstrukturierung der Arbeitszeiteinteilung und der internen Regelungen.

Wir stehen Ihnen bei Fragen und Problemen stets zur Seite!